Rechtsprechung
BVerwG, 31.05.1985 - 9 CB 17.85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Asylrechtliche Bedeutung der Gruppenverfolgung - Ermittlung der Gefahr einer politischen Verfolgung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.10.1984 - 9 C 24.84
Gruppenverfolgung - Wiederholung - Asylrecht - Verfolgungsvermutung - Einzelner - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 CB 17.85
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 9 C 24.84 - BVerwGE 70, 232 [233]) geht es auch im Falle einer Gruppenverfolgung immer und nur darum, aus festgestellten Ereignissen die Gefahr der politischen Verfolgung eines bestimmten Asylbewerbers zu ermitteln. - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 CB 17.85
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1; Beschluß vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 9 CB 68.84 -), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]). - BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66
Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 CB 17.85
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1; Beschluß vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 9 CB 68.84 -), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]). - BVerwG, 19.10.1984 - 9 CB 68.84
Anforderungen an die Strafverfolgung im Heimatstaat als asylerhebliche politische …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1985 - 9 CB 17.85
Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1; Beschluß vom 19. Oktober 1984 - BVerwG 9 CB 68.84 -), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [337]).